Deutschland: Einspeisevergütung für neue Solaranlagen ist zum August gesunken
Für Photovoltaik-Anlagen, die seit dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, gelten um ein Prozent niedrigere Vergütungssätze.
Seit dem 1. August 2026 gelten für neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen um ein Prozent niedrigere Einspeisevergütungssätze. Die Absenkung folgt dem im EEG vorgesehenen halbjährlichen Degressionsschritt.
Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme: Für bereits zuvor in Betrieb genommene Anlagen ändert sich der zugesagte Satz nicht. Bei neuen Anlagen wird der zum Start geltende Satz grundsätzlich für den gesetzlichen Vergütungszeitraum festgeschrieben.
Einordnung
Die Wirtschaftlichkeit einer Dachanlage hängt nicht allein von der Einspeisevergütung ab. Eigenverbrauch, Anlagenpreis, Finanzierung, Ertrag, Speicherbetrieb und Stromtarif wirken zusammen. Die konkrete Berechnung sollte deshalb immer mit den für Größe und Inbetriebnahmedatum geltenden Sätzen erfolgen.
Quelle
- ZDFheute (31.07.2026): Einspeisevergütung sinkt: Das gilt ab August für Solaranlagen
https://www.zdfheute.de/ratgeber/einspeiseverguetung-sinkt-solaranlage-pv-anlage-solarstrom-foerderung-100.html