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Deutschland 1. März 2025

Solarspitzengesetz 2025: klingt trocken, trifft aber fast jedes neue PV-Projekt

Keine Vergütung bei negativen Preisen, mehr Steuerbarkeit, mehr Direktvermarktung – und ja, Speicher werden dadurch noch logischer.

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Das sogenannte Solarspitzengesetz klingt zunächst bürokratisch, ist für neue Dach-PV-Anlagen jedoch praktisch relevant.

Was ist der Kern?

Die Idee dahinter ist: Wenn der Börsenstrompreis negativ ist, dann soll Einspeisen nicht noch extra mit EEG-Vergütung „befeuert“ werden. Also gibt’s für neue Anlagen in solchen Stunden keine Vergütung. Das ist keine „Abschaffung der Einspeisevergütung“, aber es ist ein klarer Richtungspfeil: Systemdienlichkeit zählt mehr als stumpf einspeisen.

Und: Das Ganze ist im Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen geregelt. Ja, sperriger geht immer.

Was heißt das in der Praxis?

  • Speicher werden attraktiver, weil mittägliche Überschüsse gezielter genutzt statt vollständig eingespeist werden können.
  • Energiemanagement wird wichtiger: Wärmepumpe, Wallbox, Boiler, Gewerbelast – irgendwas muss den Strom sinnvoll fressen.
  • Mess- und Steuertechnik wie Smart Meter und Steuerbox entwickeln sich vom Zusatznutzen zum Standard, weil sie Begrenzungen reduzieren und Optionen offenhalten.

Was wir unseren Kunden 2025 immer öfter sagen

Wer heute Photovoltaik plant, sollte die Anlage als System betrachten und nicht als einzelnes Bauteil. Viele moderne Anlagen werden bereits so geplant, weil es wirtschaftlich sinnvoll ist. Die gesetzlichen Vorgaben schärfen diesen Trend, damit hohe Einspeisespitzen besser beherrschbar bleiben.


Quellen (Auswahl)