Solarspitzengesetz 2025: klingt trocken, trifft aber fast jedes neue PV-Projekt
Keine Vergütung bei negativen Preisen, mehr Steuerbarkeit, mehr Direktvermarktung – und ja, Speicher werden dadurch noch logischer.
Ich sag’s mal so: Das „Solarspitzengesetz“ ist vom Namen her ungefähr so sympathisch wie „Formblatt 17b“, aber es ist relevant. Vor allem, wenn du neue PV baust (oder bauen lässt), und zwar ganz normal auf dem Dach.
Was ist der Kern?
Die Idee dahinter ist: Wenn der Börsenstrompreis negativ ist, dann soll Einspeisen nicht noch extra mit EEG-Vergütung „befeuert“ werden. Also gibt’s für neue Anlagen in solchen Stunden keine Vergütung. Das ist keine „Abschaffung der Einspeisevergütung“, aber es ist ein klarer Richtungspfeil: Systemdienlichkeit zählt mehr als stumpf einspeisen.
Und: Das Ganze ist im Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen geregelt. Ja, sperriger geht immer.
Was heißt das in der Praxis?
- Speicher werden attraktiver, weil du mittags nicht mehr zwangsläufig alles rausdrücken willst.
- Energiemanagement wird wichtiger: Wärmepumpe, Wallbox, Boiler, Gewerbelast – irgendwas muss den Strom sinnvoll fressen.
- Mess-/Steuertechnik (Smart Meter, Steuerbox etc.) ist nicht „nice to have“, sondern geht Richtung Standard, sonst landest du schneller in Begrenzungen oder hast weniger Optionen.
Was wir unseren Kunden 2025 immer öfter sagen
Wenn du heute PV planst: plane sie wie ein kleines System. Nicht wie ein einzelnes Bauteil. Und ganz ehrlich: Viele bauen eh schon so, weil es wirtschaftlich ist. Das Gesetz schiebt nur nach, damit der Markt nicht komplett an die Wand fährt, wenn die Sonne um 13:00 Uhr wieder alles flutet.
Quellen (Auswahl)
- Bundesgesetzblatt / recht.bund.de – Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (BGBl. 2025 I Nr. 51, 24.02.2025): https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/51/VO.html
- Deutscher Bundestag – Anhörung/Neuregelungen (Energiewirtschaftsrecht, EEG/Direktvermarktung etc.): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw03-pa-klimaschutz-energiewirtschaftsrecht-1037782